Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kaufinteressenten
1. Leistungsbeschreibung
Immobilienhaben e.K. (nachfolgend Immobilienhaben genannt) ist vom Verkäufer/ Kaufinteressenten oder deren Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den vereinbarten/ im Maklervertrag/ Suchauftrag/Exposé genannten Bedingungen über ihr Unternehmen anzubieten und ein/en Angebot/Käufer nachzuweisen und/ oder einen Hauptvertrag (Kaufvertrag) zu vermitteln.
2. Haftung
a.) Alle Angebote sind freibleibend. Die erteilten Informationen, die Immobilienhaben mündlich und/oder schriftlich kommuniziert, beruhen auf den vom Verkäufer stammenden Angaben, für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit Immobilienhaben keine Haftung übernimmt.
b.) Bei Fehlern im Rahmen der Eingabe der Objektdaten durch Immobilienhaben bzw. bei sonstigen eigenen Pflichtverletzungen haftet die Firma nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Mögliche Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung.
3. Vertraulichkeit
Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung von Immobilienhaben. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und de Auftraggeber von Immobilienhaben ein Hauptvertrag (Kaufvertrag usw.) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, Immobilienhaben die im Auftrag/ Exposé ausgewiesene Provision zu zahlen.
4. Provision
a.) Die vom Käufer bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kaufvertrag usw.) zu zahlende Provision richtet sich nach den Angaben aus dem Maklerauftrag und oder Exposé bzw. dem nachweislichen Schriftverkehr. Sie beträgt bei Kauf den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich 16% ges. MwSt., die Immobilienhaben zu entrichten sind.
b.) Immobilienhaben behält sich für den Fall einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Entstehen des Provisionsanspruches mehr als vier Monate beträgt.
c.) Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kaufvertrag usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt. Weite Abmachungen wie z.B. vorheriger Teilzahlungen der Maklerprovision bedürfen der Schriftform im Maklervertrag.
d.) Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt es auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Auftrag/Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekt des Auftraggebers/ Kaufinteressenten/Verkäufers, ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht, ohne dass eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum angebotenen Geschäft im Sinne der geltenden Rechtssprechungsgrundsätze vorliegen muss.
5. Weitergehende Rechte
a.) Immobilienhaben ist berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein. Die Regelung richtet sich nach den Vereinbarungen und die den zustande kommenden Dienstleistungen in den einzelnen Schritten des Ankauf/ Verkaufsprozesses einer Immobilie. b.) Kaufpreiszahlungen werden von Immobilienhaben nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.
c.) Immobilienhaben ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Der Käufer verpflichtet sich, in den Kaufvertrag die Provisionsvereinbarung nach Ziffer 4 aufzunehmen. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung von Immobilienhaben zustande, so sind der Vertragspartner und der Kaufpreis bzw. Mietzins auf Anforderung zu benennen und zu belegen. Bei Verkauf einer ausländischen Immobilie gemäß den jeweiligen nationale Rechtsbestimmungen ist der Käufer nur verpflichtet, Immobilienhaben eine vollständige Vertragsabschrift zu übermitteln.
d.) Immobilienhaben ist berechtigt, Kaufinteressenten telefonisch, postalisch oder per E‑Mail zu kontaktieren.
6. Schlussbestimmungen
a.) Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform ggf. nachweislichen Absprachen wie z.B. Sprachnachrichten; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Für die Einhaltung der Schriftform genügt die Verwendung von E‑Mails.
b.) Immobilienhaben behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen.
c.) Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn sich Immobilienhaben mit ihrer Geltung einverstanden erklärt hat.
d.) Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt.
e.) Es gilt deutsches Recht.
f.) Im Verkehr mit Kaufleuten ist Hamburg Erfüllungsort und Gerichtsstand.